Verkehrsstrafrecht in Reutlingen
Rechtsanwalt bei Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer
Wird Ihnen Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen? Haben Sie eine polizeiliche Vorladung, einen Anhörungsbogen oder einen Strafbefehl erhalten?
Wir vertreten Sie im Verkehrsstrafrecht, prüfen die Ermittlungsakte und entwickeln eine auf Ihren Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Folgen für Ihre Fahrerlaubnis.
Als Rechtsanwaltskanzlei in Reutlingen vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichten.
Wann hilft Ihnen ein Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht?
Ein strafrechtlicher Vorwurf im Straßenverkehr kann weitreichende Folgen haben. Neben einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen unter Umständen auch die Entziehung der Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot oder Punkte im Fahreignungsregister.
Besonders bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis ist es wichtig, frühzeitig eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Bereits Angaben gegenüber der Polizei können den weiteren Verlauf des Strafverfahrens beeinflussen.
Als Rechtsanwälte für Verkehrsstrafrecht in Reutlingen übernehmen wir Ihre Verteidigung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Beweislage und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Unser Ziel ist es, Ihre Interessen konsequent zu vertreten und die strafrechtlichen sowie fahrerlaubnisrechtlichen Folgen möglichst gering zu halten.
Unfallflucht (§ 142 StGB)
Ihnen wird vorgeworfen, sich nach einem Verkehrsunfall unerlaubt vom Unfallort entfernt zu haben? Wir prüfen die Ermittlungsakte, die Beweislage und die Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen Unfallflucht. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Folgen für Ihre Fahrerlaubnis und vertreten Ihre Interessen gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht.
Alkohol und Drogen am Steuer
Gegen Sie wird wegen Trunkenheit im Verkehr oder einer Straßenverkehrsgefährdung ermittelt? Wir prüfen die rechtlichen Voraussetzungen des Tatvorwurfs, die Ergebnisse von Blutuntersuchungen und die weiteren Beweismittel. Zugleich beraten wir Sie zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen sowie zu einer drohenden Entziehung der Fahrerlaubnis.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ihnen wird vorgeworfen, ein Kraftfahrzeug ohne gültige Fahrerlaubnis geführt zu haben? Wir prüfen, ob die Voraussetzungen einer Strafbarkeit nach § 21 StVG tatsächlich vorliegen. Dabei berücksichtigen wir insbesondere den Status Ihrer Fahrerlaubnis, die Umstände der Fahrt und mögliche Verteidigungsansätze.
Was tun bei Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer oder einem Strafbefehl?
Wird Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen, sollten Sie möglichst frühzeitig Ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Bereits im Ermittlungsverfahren können wichtige Entscheidungen getroffen werden, die den weiteren Verlauf des Strafverfahrens beeinflussen.
Machen Sie zunächst keine Angaben zum Tatvorwurf, bevor Sie die Ermittlungsakte kennen. Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, sich gegenüber der Polizei zur Sache zu äußern. Auch einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter regelmäßig nicht Folge leisten. Anders kann es bei Ladungen durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht sein.
Ein Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht kann Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der vorgeworfenen Straftat tatsächlich vorliegen. Dabei kommt es insbesondere auf die Beweislage, die Aussagen von Zeugen und die Umstände des konkreten Geschehens an.
Besonders wichtig ist schnelles Handeln, wenn Sie bereits einen Strafbefehl erhalten haben. Gegen einen Strafbefehl kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Wird diese Frist versäumt, kann der Strafbefehl rechtskräftig werden.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Reutlingen unterstützt Sie bei Vorwürfen der Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Wir prüfen Ihre Unterlagen, erläutern Ihnen die Verteidigungsmöglichkeiten und vertreten Ihre Interessen gegenüber Staatsanwaltschaft und Strafgerichten.
Häufige Fragen zum Verkehrsstrafrecht
Was soll ich tun, wenn mir Fahrerflucht vorgeworfen wird?
Wird Ihnen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen, sollten Sie zunächst keine Angaben zum Tatvorwurf machen. Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen, ob die Voraussetzungen einer Strafbarkeit nach § 142 StGB vorliegen. Insbesondere kommt es darauf an, ob Sie den Unfall bemerkt haben und welche Feststellungen nach dem Unfall möglich waren.
Muss ich zu einer polizeilichen Vorladung wegen Unfallflucht erscheinen?
Als Beschuldigter müssen Sie einer Vorladung durch die Polizei grundsätzlich nicht Folge leisten. Sie sind auch nicht verpflichtet, Angaben zum Tatvorwurf zu machen. Anders kann es bei einer Ladung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht sein. Wir prüfen die Vorladung und übernehmen die Kommunikation mit den Ermittlungsbehörden.
Droht bei Fahrerflucht der Führerscheinentzug?
Eine Verurteilung wegen Unfallflucht kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Unter den Voraussetzungen des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB besteht regelmäßig die Vermutung fehlender Fahreignung. Ob die Fahrerlaubnis tatsächlich entzogen wird, hängt insbesondere von den Umständen des Unfalls und der Schadenshöhe ab.Entscheidend ist insbesondere, ob die Fahrerlaubnisbehörde die MPU rechtmäßig verlangt und welche Tatsachen Zweifel an Ihrer Fahreignung begründen. Wir prüfen die rechtlichen Voraussetzungen der Gutachtensanordnung, die zugrunde liegenden behördlichen Erkenntnisse und mögliche Fehler im Wiedererteilungsverfahren. Eine rechtmäßig angeordnete MPU lässt sich allerdings nicht allein dadurch umgehen, dass gegen die Anordnung Einwendungen erhoben werden.
Welche Strafe droht bei Trunkenheit am Steuer?
Trunkenheit im Verkehr kann nach § 316 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Daneben kommt die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht. Entscheidend sind unter anderem die Blutalkoholkonzentration, mögliche alkoholbedingte Ausfallerscheinungen und die konkreten Umstände der Fahrt.Nach einer strafgerichtlichen Entziehung kann außerdem eine Sperrfrist bestehen, vor deren Ablauf grundsätzlich keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Verlangt die Führerscheinstelle eine MPU oder weitere medizinische Nachweise, kann sich das Verfahren zusätzlich verlängern. Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Prüfung behördlicher Anforderungen und vertreten Ihre Interessen, wenn die Wiedererteilung zu Unrecht abgelehnt oder das Verfahren unangemessen verzögert wird.
Was kann ich gegen einen Strafbefehl unternehmen?
Gegen einen Strafbefehl kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch kann auch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Wir prüfen den Strafbefehl, die Beweislage und die Erfolgsaussichten eines Einspruchs.Daneben können Fristen zur Vorlage eines MPU-Gutachtens oder anderer Eignungsnachweise bestehen. Wer solche Fristen versäumt, riskiert erhebliche rechtliche Nachteile. Wir prüfen deshalb zunächst den behördlichen Bescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung und die gesetzten Fristen. Anschließend klären wir, welche rechtlichen Schritte im konkreten Fall sinnvoll sind.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Verkehrsstrafverfahrens?
Ob eine Rechtsschutzversicherung die Verteidigungskosten übernimmt, hängt vom Versicherungsvertrag und dem erhobenen Tatvorwurf ab. Bei vorsätzlich begangenen Straftaten bestehen häufig Einschränkungen. Wir prüfen die Versicherungsbedingungen und können eine Deckungsanfrage stellen.
Verkehrsstrafrecht in Reutlingen – jetzt rechtliche Unterstützung anfragen
Ihnen wird Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen? Sie haben eine polizeiliche Vorladung, einen Anhörungsbogen oder einen Strafbefehl erhalten?
Wir prüfen Ihre rechtlichen Möglichkeiten, beantragen Akteneinsicht und unterstützen Sie bei der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe. Dabei berücksichtigen wir auch mögliche Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis.
Gerade bei laufenden Fristen ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung wichtig.