Abrechnung nach Totalschaden: So vermeiden Sie typische Stolperfallen
- abg
- 15. Apr. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Ein Verkehrsunfall, der das eigene Fahrzeug zum Totalschaden macht, stellt Betroffene vor große Herausforderungen. Die Versicherung zahlt nicht immer den erhofften Betrag aus, und oft verlieren Geschädigte Geld, ohne es zu merken. Wie Sie sich richtig verhalten und bei der Unfallregulierung keine finanziellen Nachteile erleiden, erläutern wir hier Schritt für Schritt.
Was bedeutet „Abrechnung nach Totalschaden“?
Kommt es bei einem Unfall zu einem Totalschaden, ist die Reparatur des Fahrzeugs unwirtschaftlich. Stattdessen zahlt die Versicherung in der Regel den sogenannten Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Hierbei handelt es sich um den Betrag, den Sie für ein vergleichbares Fahrzeug zahlen müssten, abzüglich des Erlöses, den Sie noch für das beschädigte Fahrzeug erzielen können.
Fiktive vs. konkrete Abrechnung: Was ist der Unterschied?
Betroffene haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die Entschädigung von der Versicherung zu erhalten:
Fiktive Abrechnung:
Sie lassen Ihr Fahrzeug nicht reparieren und nehmen den Wiederbeschaffungswert als Geldbetrag an. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie das Fahrzeug nicht weiter nutzen möchten oder sich den Reparaturaufwand sparen wollen.
Konkrete Abrechnung:
Sie entscheiden sich für eine Reparatur und reichen die tatsächlichen Kosten bei der Versicherung ein. Hierbei kann es zu Differenzen kommen, insbesondere wenn Werkstattrechnungen oder Mietwagenkosten höher ausfallen, als von der Versicherung erwartet.
Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten
Falsche Werkstattwahl:
Viele Versicherungen verweisen auf Partnerwerkstätten, die vermeintlich günstiger sind. Die Wahl einer beliebigen Werkstatt kann dazu führen, dass die Versicherung nur den niedrigeren Betrag übernimmt. Informieren Sie sich im Vorfeld über Ihre Rechte.
Unklare Schadensdokumentation:
Ohne detaillierte Gutachten oder Fotos kann es passieren, dass die Versicherung den Schaden geringer einschätzt. Eine gründliche Dokumentation ist unerlässlich, um den vollen Anspruch geltend zu machen.
Fehlender Nutzungsausfallnachweis:
Wenn Sie während der Reparatur oder der Suche nach einem neuen Fahrzeug auf ein Ersatzfahrzeug verzichten, steht Ihnen oft eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Viele Geschädigte übersehen diesen Anspruch oder beantragen ihn nicht rechtzeitig.
So holen Sie das Beste für sich heraus
Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter, der den Wiederbeschaffungs- und Restwert objektiv ermittelt.
Achten Sie auf vollständige und rechtzeitige Einreichung aller Unterlagen bei der Versicherung.
Informieren Sie sich über aktuelle Gerichtsurteile, die Ihre Rechte als Geschädigter stärken können.
Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt hinzu, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist.
Fazit: Gute Vorbereitung spart Geld
Bei der Abrechnung eines Totalschadens sind klare Dokumentation und eine durchdachte Vorgehensweise entscheidend. Verlassen Sie sich nicht blind auf die Berechnungen der Versicherung. Mit der richtigen Strategie können Sie sicherstellen, dass Sie den Betrag erhalten, der Ihnen tatsächlich zusteht – und nicht weniger.

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