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Führerscheinentzug nach Fahrrad-Trunkenheit: Warum auch Radfahrer ihre Fahrerlaubnis verlieren können

  • abg
  • 22. Juli
  • 2 Min. Lesezeit

Viele Menschen unterschätzen, wie ernst das deutsche Fahrerlaubnisrecht Alkoholdelikte auf dem Fahrrad nimmt. Wer sich nach einem Kneipenbesuch auf das Rad setzt und dabei die Promillegrenzen überschreitet, riskiert nicht nur ein Bußgeld oder Punkte – sondern unter Umständen auch den Verlust der Fahrerlaubnis. Aktuelle Rechtsprechung, insbesondere aus Baden-Württemberg, zeigt: Die MPU-Pflicht kann auch Radfahrern drohen, selbst wenn sie nie motorisiert unterwegs waren.



Trunkenheit auf dem Fahrrad ist strafbar – und relevant für die Fahreignung



Das Strafrecht kennt für die Trunkenheit im Verkehr keinen Unterschied zwischen Auto- und Radfahrern. § 316 StGB gilt auch für Fahrradfahrer. Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Rad unterwegs ist, begeht eine Straftat. Bereits bei geringeren Werten kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen. Entscheidend ist nicht nur der Promillewert, sondern das Verhalten im Verkehr.


Das Problem beginnt aber nicht erst mit der Strafbarkeit. Auch die Fahrerlaubnisbehörde wird aktiv – unabhängig davon, ob der Radfahrer sonst mit einem Auto gefahren ist. Nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind Zweifel an der Fahreignung ausreichend, um Maßnahmen einzuleiten.



MPU-Pflicht auch ohne Autofahrt?



Die Antwort der Verwaltungsgerichte ist eindeutig: Ja. Wer sich im Straßenverkehr alkoholbedingt als ungeeignet erweist – selbst auf dem Fahrrad –, muss mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung rechnen, wenn er seine Fahrerlaubnis behalten möchte. Der VGH Baden-Württemberg bestätigte dies in einem aktuellen Beschluss vom 18.02.2025 (Az.: 13 S 1513/24). Ein Radfahrer war mit 1,9 Promille gestoppt worden, hatte keinen Unfall verursacht, aber sich deutlich fahrunsicher verhalten. Die Fahrerlaubnisbehörde verlangte daraufhin eine MPU – und bekam vor Gericht Recht.


Die Richter führten aus, dass eine alkoholbedingte Enthemmung im Straßenverkehr grundsätzlich Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet. Der Umstand, dass der Betroffene „nur“ Rad gefahren sei, ändere daran nichts. Auch auf dem Fahrrad müsse der Fahrer in der Lage sein, Gefahren zu erkennen und richtig zu reagieren. Wer sich hier unkontrolliert verhält, zeigt dieselben charakterlichen Defizite, die im motorisierten Verkehr gefährlich werden können.



Entziehung der Fahrerlaubnis auch ohne gesonderte Tat mit dem Auto



Besonders bitter: Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt nicht wegen der konkreten Tat mit dem Auto, sondern wegen der mangelnden Eignung. Die Fahrerlaubnisverordnung stellt auf das Gesamterscheinungsbild ab. Wer sich im Verkehr – gleich ob mit Fahrrad, E-Scooter oder Auto – als ungeeignet erweist, kann seine Fahrerlaubnis verlieren. Die zuständigen Behörden handeln präventiv und müssen keine erneute Fahrt unter Alkohol abwarten.


Verweigert der Betroffene die angeordnete MPU oder besteht er sie nicht, darf die Fahrerlaubnis entzogen werden – auch wenn er vorher nur auf zwei Rädern unterwegs war.



Fazit: Auch wer betrunken Fahrrad fährt, riskiert den Führerschein



Die Trennung zwischen Fahrrad und Auto mag im Alltag plausibel erscheinen – rechtlich ist sie längst überholt. Das Fahrerlaubnisrecht kennt keine mildernden Umstände für Radfahrer, wenn es um die Beurteilung der Fahreignung geht. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, sollte die möglichen Konsequenzen nicht unterschätzen. Frühzeitige rechtliche Beratung ist ratsam – denn spätestens bei der MPU wird es ernst.

 
 
 

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